Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Landgasthof am Brunnen

 

für Unternehmer und Privatpersonen

 

Allgemeine Regelungen

 

Der Landgasthof am Brunnen bietet Komplettleistungen oder Einzelleistungen an. Die vom Landgasthof am Brunnen geschuldeten Leistungen richten sich nach den konkreten Auftrag des Kunden

Einzelleistungen sind:

 

  • Bereitstellung von Speisen nach den Wünschen des Kunden z.B. in Form von Buffets, Menüs, Fingerfood, Flying Buffets, Snacks.
  • Die Bereitstellung von kalten und warmen Getränken aller Art
  • Die Bereitstellung von Gegenständen wie z.B. Tische, Stühle, Tischwäsche, Hussen, Geschirr, Besteck, Gläser, Buffetequipment, Kühlgeräte, Küchengeräte, Bargeräte.
  • Die Bereitstellung von kompletten Dekorationen, Kerzen, Kerzenständer, Blumenarangements, Stoffen, Pflanzen, Streudekorationen.
  • Bereitstellung von Technik, Beleuchtung, Strom und Wasser
  • Bereitstellung von Dienstleistungen, Personal wie z.B. Servicemitarbeiter, Köche, Küchenmitarbeiter, Reinigungskräfte, Auf- und Abbaulogistiker, Veranstaltungsleiter, Shuttleservice
  • Bereitstellung von Locations wie z.B. Burg Schwarzenfels, König Ludwig Saal Bad Brückenau, Schloß Steinau, Klosterrenterei Schlüchtern.
  • Bereitstellung von Showelementen, Feuerwerk, Pyrotechnik, Musiker, Tänzer, Entertainer

 

Geltung der AGB
Diese ABG gelten zwischen dem Landgasthof am Brunnen und allen Kunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden von dem Landgasthof nicht anerkannt. Sie gelten deshalb zwischen dem Landgasthof am Brunnen und dem Kunden nicht.

 

Zustandekommen eines Vertrags

 

Der Kunde erbittet vom Landgasthof am Brunnen ein Angebot für die nachgefragte Leistung. Der Landgasthof am Brunnen unterbreitet dem Kunden en schriftliches Angebot. Der Kunde kann das Angebot innerhalb von 4 Wochen annehmen. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an, so ist der Landgasthof am Brunnen an das Angebot nicht mehr gebunden.

Wirkung des Vertrages

 

Ist der Vertrag wirksam zustande gekommen, so sind der Landgasthof am Brunnen und der Kunde daran gebunden. Eine Kündigung des Vertrages oder ein Rücktritt kommen nicht in Betracht.

 

Reservierungen
Reservierungen von Räumlichkeiten oder Sitzplätzen im Landgasthof am Brunnen werden wirksam mit dem Vertragsschluß. Vor dem Vertragsschluß sind Reservierungswünsche des Kunden für den Landgasthof am Brunnen unverbindlich.

 

Fremdwerbung
Es ist den Kunden untersagt, im Landgasthof am Brunnen für eigene und fremde Interessen zu werben. Das Anbringen von Schildern, Plakaten und Gegenständen im Landgasthof am Brunnen ist untersagt.

Es ist dem Kunden untersagt, im Landgasthof am Brunnen eigene und fremde Dienstleistungen anzubieten oder Eintrittskarten zu verkaufen.

Mitgebrachte Speisen und Getränke darf der Kunde im Landgasthof am Brunnen nicht verzehren.

 

Veranstaltung des Kunden
Nimmt der Kunde im Landgasthof am Brunnen eine Veranstaltung vor, so hat der Kunde die erforderlichen behördlichen Genehmigungen selbst einzuholen und für abgespielte Musik die Gebühr für GEMA selbst abzuführen. Der Kunde stellt den Landgasthof am Brunnen von allen Forderungen der GEMA frei.

Der Landgasthof am Brunnen  hat das Recht, Gästen des Kunden den Zutritt zum Landgasthof am Brunnen ohne Begründung zu verwehren.

 

Preise

Zwischen dem Landgasthof am Brunnen  und dem Kunden werden die Preise für die vertraglich vereinbarten Leistungen des Landgasthofs am Brunnen verbindlich festgelegt. Die Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

Die Preise für Speisen hat der Landgasthof am Brunnen für die vom Kunden angekündigte Teilnehmerzahl kalkuliert. Der Landgasthof am Brunnen hat die erforderlichen Lebensmittel eingekauft.

Der Landgasthof am Brunnen kann die Preise für jeden Teilnehmer im Vertrag festlegen.

Der Kunde ist verpflichtet, den Preis für alle angekündigten Teilnehmer zu bezahlen. Der Kunde ist verpflichtet, die bestellten Speisen abzunehmen.

 

Der Landgasthof am Brunnen ist nicht verpflichtet, andere als die vertraglich vereinbarten Teilnehmer zu beherbergen. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl des Kunden muss der Landgasthof am Brunnen nicht dulden.

 

Duldet der Landgasthof am Brunnen jedoch eine größere Anzahl von Teilnehmern des Kunden, so hat der Kunde für jeden weiteren Teilnehmer den vertraglich vereinbarten Preis zu zahlen.

Vermindert sich die Teilnehmerzahl des Kunden, so wird der Kunde von der Pflicht zur Zahlung des vereinbarten Preises nicht frei.

 

Preise für Getränke werden zwischen dem Landgasthof am Brunnen und dem Kunden für jedes Getränk einzeln vereinbart. Es können auch Preise für ganze Flaschen und Gebinde (Kisten) vereinbart werden.

Preise für vom Kunden gewünschtes Personal werden nach der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit des Personals berechnet.

 

Reisekosten

Über Reisekosten und Übernachtungskosten für Mitarbeiter und Servicepersonal treffen der Landgasthof am Brunnen und der Kunde eine Vereinbarung.

Der Landgasthof am Brunnen ist berechtigt, für erforderliche Fahrtkosten 0,51 Euro für jeden gefahrenen Kilometer vom Kunden zu verlangen.

 

Zahlung durch den Kunden

Der Kunde muss die vereinbarten Preise unverzüglich nach Zugang der Rechnung bezahlen.
Skonto wird nicht gewährt.

 

Für jede Mahnung darf der Landgasthof am Brunnen 5,00 Euro für die Bearbeitung und Porto verlangen.

 

Aufrechnungsverbot

Der Kunde darf gegen Forderungen des Landgasthofs am Brunnen nicht mit Gegenforderungen aufrechnen.

 

Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist zur Mitwirkung bei der Vertragserfüllung verpflichtet. Hat der Kunde Kenntnis von Erschwernissen bei der Veranstaltung bei den Vertragserfüllung insbesondere Kenntnis von Diätanforderungen eines oder mehrerer Teilnehmer, so hat der Landgasthof am Brunnen rechtzeitig hierauf hinzuweisen.

 

Durch vom Landgasthof am Brunnen nicht vertretende Erschwernisse wie z.B. Diätanforderungen eintretende Verzögerungen hat der Kunde hinzunehmen. Mehraufwendungen des Gasthofes hat der Kunde zu erstatten.

Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflicht schuldhaft, so haftet er dem Landgasthof am Brunnen für entstehende Schäden. In jedem Fall bleibt der Kunde verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Preise zu bezahlen.

 

Leistungspflicht des Landgasthofes am Brunnen

Der Landgasthof am Brunnen muss seine Leistungen nach dem im Vertrag vorausgesetzten Umfang erbringen. Die Qualität der gelieferten Speisen muss den üblichen Anforderungen genügen. Es gelten insbesondere die gesetzlichen Lebensmittel- und Hygienevorschriften.

 

Catering

Der Landgasthof am Brunnen erbringt seine vertraglich geschuldeten Leistungen an dem Ort, der im Vertrag vereinbart ist.

Ist der Leistungsort nicht der Landgasthof am Brunnen in Mottgers, so hat der Kunde die angelieferten Waren und insbesondere die Speisen sofort zu überprüfen. Beanstandungen hat der Kunde sofort nach Anlieferung dem Landgasthof am Brunnen bekannt zu geben.

Die Gefahren des zufälligen Untergangs und die Gefahr des Verderbens von Lebensmitteln gehen auf den Kunden über, sobald die Speisen und Lebensmittel aus dem Transportfahrzeug entladen sind.

Nutzt der Kunde die vom Landgasthof am Brunnen erbrachten Leistungen und Speisen, so gelten diese als abgenommen.

Schlussbestimmung

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Gelnhausen bzw. das Landesgericht Hanau.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An stelle der unwirksamen Bestimmungen soll das Gesetz gelten.